Noch 2010 war der Bundesrat nicht bereit, eine Revision des Fernmeldegesetzes in Angriff zu nehmen, obwohl im Rahmen einer Evaluation des schweizerischen Telekom-Marktes in verschiedenen Punkten Handlungsbedarf aufgezeigt worden war, insbesondere in Bezug auf die Regulierung des Zugangs zu Glasfaserkabeln.
Knapp zwei Jahre später hat der Bundesrat jedoch angekündigt, dass er nun doch eine Anpassung des Fernmeldegesetzes, insbesondere betreffend die Regulierung neuer Technologien sowie des Schutzes Minderjähriger, einleiten will. Anlass hierzu war ein vom Parlament geforderter Zusatzbericht zu der Evaluation im Jahr 2010.