Die Vorlesung Informatikrecht von Frau Dr. U. Widmer findet im Herbstsemester jeweils donnerstags, 16.00-18.00 Uhr, statt, mit Beginn am 30.9.10.
A. Studenten der Rechtswissenschaft
Gemäss Reglement 2003 kann diese Lehrveranstaltung von angehenden Juristen als Wahlfach mit 2 Semesterwochenstunden/6 ECTS besucht und mit einer zweistündigen schriftlichen Prüfung im Rahmen des Master-Studiums abgeschlossen werden. Das Wahlfach Informatikrecht wird im Schwerpunktzertifikat „Privatrecht“ angerechnet.
Gemäss Reglement 2007 vom 21. Juni 2007 kann diese Lehrveranstaltung von angehenden Juristen als Wahlfach mit 2 Semesterwochenstunden/5 ECTS besucht und mit einer zweistündigen schriftlichen Prüfung im Rahmen des Master-Studiums abgeschlossen werden. Das Wahlfach Informatikrecht wird im Schwerpunktzertifikat „Privatrecht“ angerechnet.
B. Studenten der Betriebswirtschaftslehre
Für Studierende des Hauptfaches BWL kann diese Lehrveranstaltung nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung mit 2 Semesterwochenstunden/3 ECTS im Master-Studium BWL als BWL-Leistung im Ergänzungsbereich des Schwerpunktes Wirtschaftsinformatik bzw. im Wahlbereich für alle anderen Schwerpunkte (für Studierende nach WISO-Reglement 2006) angerechnet werden. Gleiches gilt für Studierende anderer Fachrichtungen mit BWL als Neben- oder Ergänzungsfach.
Programmübersicht:
I. Rechtsfragen im Zusammenhang mit Planung, Entwicklung, Erwerb, Nutzung, Erweiterung und Wartung von Informationssystemen
A. Vertragsrecht
1. Vorbemerkungen
- Markt Schweiz/Europa
- Vertragspartner
- Vertragsinhalte
- Typische IT-Verträge im Überblick
- Strukturelemente von IT-Verträgen
- Vertragsformen
- Rechtliche Einordnung der IT-Verträge
- Ungenügen der gesetzlichen Ordnung
- Expertenfragen: Kooperation von Informatikern/Wirtschaftsinformatikern und Juristen
2. Analyse typischer IT-Verträge
- Erwerb und Wartung von Hardware
- Entwicklung, Anpassung und Pflege von Software
- Überlassung von Software zum Vertrieb/zum Endgebrauch
- Projektverträge/Generalunternehmerverträge
- Rechenzentrumsverträge/Cloud Computing-Verträge
- Outsourcingverträge
- Netzwerkdiensteverträge
3. Technik der Vertragsgestaltung im ICT-Bereich
- Allgemeine Grundsätze der Rechtsgeschäftgestaltung, insbesondere im Informatikbereich
- Vertragsgestaltung aus der Optik des Anwenders
- Vertragsgestaltung aus der Optik des Anbieters von Produkten bzw. Dienstleistungen
4. Leistungsstörungen im allgemeinen und insbesondere bei ICT-Verträgen
- Gesetzliche Risikofolgezuordnung
- Typische Risikofolgezuordnungen in ICT-Verträgen
- Terminüberschreitung
- Kostenüberschreitung
- Qualitätsdefizite; Gewährleistung für Softwaremängel
B. Haftung aus dem Einsatz von Informationssystemen
- Schädigungspotential von Informationssystemen; direkte Schäden und Folgeschäden
- Vertragliche Risikofolgeeingrenzung
- Risikofolgeüberwälzung durch Versicherung
- Produktehaftpflicht für Hard- und Softwareprodukte
- Haftung für Viren als Sonderfall
II. Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Schutz von IT-spezifischen Unternehmenswerten
A. Softwareschutz (gesetzlicher und vertraglicher Schutz der von der Unternehmung erworbenen oder in dieser produzierten, eventuell kommerziell - direkt oder über Dritte - zu vertreibenden Software)
- Begriffsbestimmung
- Kosten der Softwareerstellung/wirtschaftliche Notwendigkeit des Schutzes
- Rechtstatsächliches
- Technisches Instrumentarium des Software- und Zugriffsschutzes und dessen rechtliche Notwendigkeit
B. Datenschutz
- Bundesdatenschutzgesetz
- Kantonale Datenschutzgesetzgebungen
- Datenschutz und Vertragsgestaltung
- Datenexport
III. Rechtsfragen bei der Nutzung des Internet / E-Business
- Internet Domain Namen
- Vertragsrecht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht
- Rechtliche Rahmenbedingungen des E-Business
- Haftungsfragen
Eintrag im elektronischen Vorlesungsverzeichnis