Am 1.1.2012 wurden diejenigen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) wirksam, die eine grundlegende Neuregelung der Spitalfinanzierung mit sich bringen. Insbesondere gilt für die Vergütung der Leistungen von Spitäler das auf Fallpauschalen beruhende Tarifsystem SwissDRG (DRG = Diagnosis Related Groups, deutsch: Diagnosebezogene Fallgruppen). Das neue Leistungsabrechnungssystem erfordert entsprechende Anpassungen der die Leistungserfassung und –abrechnung unterstützenden IT-Systeme. Solche Anpassungen sind dann schwierig, wenn die erforderlichen Spezifikationen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorliegen. Weiter sind die Verhandlungen zwischen Spitälern und Krankenversicherern zur Festsetzung der Höhe der Tarife noch nicht abgeschlossen, so dass die Kantone für das Jahr 2012 provisorische Tarife vorgesehen haben, um den Spitälern zur Aufrechterhaltung der Liquidität die Abrechnung zu ermöglichen, bis die definitiven Tarife in Kraft sein werden. Für alle Beteiligte, Spitäler, Krankenversicherer und Softwarehäuser, eine nicht einfache und wenig befriedigende Situation.