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News Ratifizierung der Cybercrime-Konvention beantragt
 
August 2010
 

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Europarats-Konvention über Cyberkriminalität verabschiedet und beantragt dem Parlament die Ratifizierung. Wie die meisten anderen Europarats-Staaten sowie die USA, Kanada, Japan und Südafrika hat die Schweiz die Konvention bereits im November 2001 unterzeichnet.

Die Konvention beinhaltet einheitliche Vorgaben für die Mitglied-Staaten zur Regelung von Computerdelikten (Computerbetrug, Datendiebstahl, Datenbeschädigung, Fälschung von Daten, Eindringen in fremde Datenverarbeitungssysteme), Kinderpornographie und Urheberrechtsverletzungen im Internet. Ferner stellt sie Regeln über die Beweiserhebung und ‑sicherung bei elektronischen Daten auf, um diese für den weiteren Verlauf des Verfahrens zu sichern und vor Verfälschung und Vernichtung zu schützen. Schliesslich betrifft die Konvention die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Vertragsstaaten.

Das schweizerische Recht erfüllt nach Auffassung des Bundesrates bereits weitestgehend die Anforderungen der Konvention, insbesondere auch die neue schweizerische Strafprozessordnung, die Anfang 2011 in Kraft treten wird. Nur an zwei Stellen sind Anpassungen notwendig. So muss der Hacking-Tatbestand des Strafgesetzbuchs (unbefugtes Eindringen in ein fremdes Datenverarbeitungssystem) weiter gefasst werden, so dass schon das Inverkehrbringen oder das Zugänglichmachen von Passwörtern, Programmen oder anderen Daten, von denen der Täter weiss oder annehmen muss, dass sie zum Zweck des Hacking verwendet werden sollen, strafbar ist. Weiter ist das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe zu ergänzen, so dass die Behörden die Möglichkeit haben, Verkehrsdaten aus der Überwachung des Fernmeldeverkehrs schon vor Abschluss des Rechtshilfeverfahrens an die ersuchenden ausländischen Behörden weiterzuleiten.

Das Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Konvention gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist vom aktuellen Ratifizierungsantrag ausgeschlossen. Über die Ratifizierung dieses Protokolls soll später separat entschieden werden.