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News Runder Tisch zum Glasfaserausbau in der Schweiz beendet
 
Februar 2012
 

Der so genannte "Runde Tisch" zum Ausbau der Glasfasernetze in der Schweiz ist Anfang dieses Jahres aufgelöst worden. Die Ziele sind im wesentlichen erreicht. Einige Probleme bleiben bestehen.

Der Runde Tisch war 2008 von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) initiiert worden. Mitgewirkt haben neben der ComCom die wichtigsten am Glasfaserausbau beteiligten Akteure (Telekommunikationsanbieter, Elektrizitätswerke und Kabelnetzbetreiber). Ziel war es, eine gesamtschweizerisch abgestimmte Strategie für den Ausbau des Glasfasernetzes in die Haushalte zu erarbeiten. Dabei sollten einerseits unnötige Doppelspurigkeiten bei den Investitionen in die Glasfasernetze vermieden und andererseits aber auch keine neuen Monopole geschaffen werden.

Vier vom Runden Tisch angeregte Industriearbeitsgruppen haben unter der Leitung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) technische Standards definiert, etwa betreffend die einheitliche Hausinstallation, wo ein einziger Steckertyp festgelegt wurde, sowie betreffend eine einheitliche Schnittstelle zur Gewährung des Netzzugangs durch die Netzbetreiber an die Diensteanbieter. Weiter wurde ein Mustervertrag für die Hauseigentümer und Netzbetreiber erarbeitet, der die rechtlichen und technischen Aspekte für die Hausinstallation von Glasfasern regelt und eine gemeinsame Plattform wurde definiert, die noch in diesem Jahr in Betrieb gehen soll, um darüber Bestellungen und Kundenmutationen abzuwickeln.

Auch wenn der Runde Tisch seine Ziele weitgehend erreicht hat, so heisst dies nicht, dass alle Probleme im Zusammenhang mit den Glasfasernetzen bereits gelöst sind. So erfolgt in einzelnen Ortschaften der Glasfaserausbau allein durch die jeweiligen Energieversorger, womit örtlich beschränkte Monopole entstehen. Auch die Kooperation zwischen Swisscom und den Energieversorgern der Städte, St. Gallen, Zürich, Luzern, Basel und Genf hat sich als wettbewerbsrechtlich kritisch erwiesen. Erst auf Intervention der Wettbewerbskommission (Weko) wurden die Kooperationsverträge von wettbewerbswidrigen Klauseln, die teilweise ebenfalls zu Monopolsituationen geführt hätten, befreit. Offen ist auch die Frage, ob für die Glasfasern eine Regulierung eingeführt werden soll, welche der ComCom die Kompetenz gibt, den Zugang zum Glasfasernetz zu nicht diskriminierenden kostenorientierten Preisen anzuordnen, ähnlich wie dies für den Zugang zum Teilnehmeranschluss (letzte Meile) im Kupferkabelnetz der Swisscom der Fall ist.

Auch wenn der Runde Tisch nun aufgelöst ist, und der Ausbau der Glasfasernetze schweizweit voranschreitet, bleiben Probleme offen und Fragen unbeantwortet. Zu diesem Thema werden wir Sie deshalb auch weiterhin informieren können.