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News Schlag gegen die Internet-Tauschbörse Megaupload.com
 
Februar 2012
 

Die von den US-Behörden koordinierte internationale Operation (inklusive Verhaftung der Verantwortlichen) gegen den Fileshareing-Anbieter Megaupload.com (Internet-Tauschbörse) hat international grosses Echo gefunden. Der Vorwurf an das Unternehmen lautet, dass es zumindest eine Mitverantwortung trägt für die in grossem Stil über die von ihm betriebene Website erfolgten Downloads von illegalen Kopien von Filmen und anderen urheberrechtlich geschützten Werken.

Dieser Fall zeigt beispielhaft, wie umstritten zur Zeit der Schutz des Urheberrechts im Internet ist. Während die Anbieter von geschützten Werken, wie die Produzenten von Filmen, Fernsehen und Musik sowie Verlage, die Aktion gegen Megaupload einstimmig begrüssen und auf eine Stärkung des Urheberechtsschutzes drängen, setzen sich andere dafür ein, dass urheberrechtliche Werke möglichst frei und ungehindert kopiert und verbreitet werden können. So wurde, als Reaktion auf die Aktion der Justizbehörden gegen Megaupload, unter anderem die Website des US-Justizministeriums durch Hacker angegriffen und zeitweise lahm gelegt.

Die divergierende Beurteilung des Urheberrechtsschutzes hat sich auch im Zusammenhang mit den Gesetzgebungsprojekten SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP Act) in den USA gezeigt. Viele sehen darin eine Gefährdung des freien Informationsaustausches im Internet, weil der Schutz des Urheberrechts zu weit getrieben werde. Besondere Aufmerksamkeit erzielte dabei der Protest der Betreiber der Internet-Enzyklopädie Wikipedia, deren englische Version für einen Tag vom Netz genommen wurde. Aufgrund dieses Widerstands wurde im amerikanischen Senat eine Abstimmung über PIPA vorerst einmal verschoben.

Der schweizerische Bundesrat kam demgegenüber in einem Ende des letzten Jahres veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass sich in der Schweiz keine Verschärfung des Urheberrechtsschutzes aufdränge.

Jedenfalls wäre nach schweizerischem Recht ein Vorgehen gegen Betreiber von Fileshareing-Websiten ebenfalls möglich, wenn sich herausstellen sollte, dass diese Downloads urheberrechtlich geschützter Werke bewusst tolerieren oder gar davon profitieren sollten, etwa indem sie die durch die illegalen Download-Angebote geförderte Beliebtheit ihrer Website zur Generierung von Werbeeinnahmen ausnutzen.