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News Umfassende Überwachung des Internetverkehrs geplant
 
Oktober 2009
 

Vor kurzem wurde bekannt, dass die Möglichkeiten zur Überwachung des Internetverkehrs ausgebaut werden sollen. Im Juni konnten die Internet-Provider in einer vertraulichen Vernehmlassung zu den Entwürfen für die organisatorischen und administrativen Anforderungen betreffend der Fernmeldeüberwachung sowie für eine entsprechende technische Richtlinie Stellung nehmen. Trotz Vertraulichkeit wurde die Vernehmlassung nun nachträglich öffentlich bekannt.

Gemäss den in die Vernehmlassung gegebenen Unterlagen sollen die Internet Zugangsprovider neu verpflichtet werden, den gesamten Internet-Datenverkehr einer Person, gegen die eine Überwachungsanordnung ergangen ist, in Echtzeit den Behörden zuzuleiten. Ferner wird die Überwachung der Internettelefonie mit derjenigen der traditionellen Telefonie gleichgestellt, wenn dabei Nummern des E.164-Nummernplans verwendet werden. Nach der bekannt gewordenen Planung sind die neuen Regeln per 1. August in Kraft getreten, mit einer Übergangsfrist zur technischen Implementierung durch die Anbieter bis Ende Juni 2010.

Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sieht vor, dass grundsätzlich alle Arten von Telekommunikation überwacht werden können. Dazu gehören auch der gesamte Internetverkehr und die Internettelefonie. In der dazugehörenden Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) hat der Bundesrat die Überwachung des Internets jedoch eingeschränkt geregelt. Die Echtzeitüberwachung in Bezug auf Inhalts- und Verkehrsranddaten ist nur für den eingehenden und ausgehenden E-Mail-Verkehr vorgesehen. Daneben ist lediglich die rückwirkende Überwachung in Bezug auf Verkehrs- und Rechnungsdaten im Zusammenhang mit der Zuteilung von dynamischen IP-Adressen und dem Zugang via öffentliche Fernmeldenetze (Dial-up) geregelt sowie die rückwirkende Überwachung für den E-Mail-Verkehr. Eine Überwachung von Inhaltsdaten für andere Internetdienste als E-Mail fehlt hingegen unter den in der VÜPF vorgesehenen Überwachungstypen.

Die Lücke in der Internet-Überwachung soll nun erstaunlicherweise nicht durch eine Anpassung der VÜPF geschlossen werden, sondern lediglich auf der Ebene der organisatorischen, administrativen und technischen Richtlinien, die vom Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr erlassen werden. Die VÜPF sieht zwar ausdrücklich vor, dass der Dienst solche Richtlinien erlassen kann, jedoch nur bezogen auf die in der Verordnung geregelten Überwachungstypen. Dass der Dienst in seinen Richtlinien neue Überwachungstypen einführen kann, die in der Verordnung nicht geregelt sind, lässt sich dem Wortlaut der VÜPF nicht entnehmen und entspricht auch nicht der Systematik und hierarchischen Ordnung im Verhältnis zwischen BÜPF, VÜPF und Richtlinien des Dienstes.

Es wird jedenfalls interessant sein, die weitere Entwicklung zu verfolgen, auch wenn dies wegen der von Seiten der Bundesbehörden befolgten Vertraulichkeit nicht ganz einfach sein wird.