Autor: Dr. Ursula Widmer
Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht, Zürich, 1990
Diese Arbeit setzt sich mit vertragsrechtlichen Aspekten der Planung und Realisierung eines Informationssystems auseinander, dessen Kernbereich die Software ist. Als zentrales Thema interessiert die Problematik der Haftung bei Softwaremängeln; denn das Wirtschaftsgut Software kommt, ab einer bestimmten Grösse und Komplexität, nicht fehlerfrei auf den Markt. Die Arbeit versucht die Frage zu beantworten, ob die Software, bestehend aus immateriellen, auf einem Datenträger verkörperten Informationen, denselben rechtlichen Bestimmungen unterstellt werden kann, welche den traditionellen Waren- und Dienstleistungsverkehr regeln. Die Vertragsbeziehungen zur Planung und Entwicklung von Informationssystemen sind durch ihre lange Dauer, die intensive Kooperation während der Vertragsdurchführung, die rollende Leistungsbeschreibung und den Einsatz risikobehafteter, teilweise wenig ausgereifter Technologien, gekennzeichnet. Auf den ersten Blick passen somit die gesetzlichen Vertragstypen nicht auf den Entwicklungsvertrag für Informationssysteme. Was dazu führt, dass sich die Praxis mit ausführlichen Vertragswerken selber hilft. In der vorliegenden Untersuchung wird deshalb die Rechtswirksamkeit der regelmässig in den Entwicklungsverträgen anzutreffenden Mängelhaftungsklauseln untersucht. In kritischer Auseinandersetzung mit den traditionellen Strukturen des Gewährleistungsrechtes, der rasanten Entwicklung der Informationstechnologie sowie der bisher bestehenden Vertragspraxis zum Informationssystem-Entwicklungsvertrag wird die Eignung der gesetzlichen Vertragstypen zur Verteilung des Risikos der Haftung für Softwaremängel dargelegt.